- beschwören
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be|schwö|ren [bə'ʃvø:rən], beschwor, beschworen <tr.; hat:1. durch Eid bestätigen:seine Aussagen [vor Gericht] beschwören; kannst du das beschwören?2. eindringlich bitten:er beschwor sie, nicht zu reisen.3. durch Zauber (über jmdn., etwas) Gewalt erlangen:einen Geist, Tote beschwören; jemanden mit beschwörenden Blicken ansehen.Syn.: ↑ bannen.* * *
be|schwö|ren 〈V. tr. 234; hat〉2. jmdn. \beschwören, etwas (nicht) zu tun flehentlich bitten3. Erinnerungen \beschwören ins Gedächtnis rufen4. Dämonen, Geister, Naturmächte \beschwören herbeizaubern, -rufen od. bannen, wegzaubern, austreiben* * *
be|schwö|ren <st. V.; hat [mhd. beswern, ahd. biswerian, eigtl. = inständig, feierlich bitten]:1. durch einen Schwur bekräftigen:seine Aussagen [vor Gericht] b.;kannst du das b.? (bist du dessen ganz sicher?).ich beschwor ihn, davon abzulassen;man beschwor ihn, er solle besser aufpassen;jmdn. mit beschwörenden Blicken ansehen;beschwörend die Hände heben.3.a) durch Magie, Suggestion o. Ä. Macht über jmdn., etw. erlangen:Schlangen b.;einen Geist, einen Verstorbenen b. (erscheinen lassen);Ü er hat [mit seinen Worten] das Unheil erst beschworen (heraufbeschworen, es durch das Nennen hervorgerufen);Bilder, Erinnerungen, die Vergangenheit b. (lebendig werden lassen, klar u. deutlich ins Bewusstsein [zurück]rufen);die viel beschworene (häufig, immer wieder angeführte) Solidarität zerbröckelte angesichts der aufkommenden Besorgnis;einen bösen Geist, den Teufel, Dämonen [mit Zauberformeln] b.* * *
be|schwö|ren <st. V.; hat [mhd. beswern, ahd. biswerian, eigtl. = inständig, feierlich bitten]: 1. durch einen Schwur bekräftigen: seine Aussagen [vor Gericht] b.; kannst du das b.? (bist du dessen ganz sicher?). 2. eindringlich, inständig bitten; anflehen: ich beschwor ihn, davon abzulassen; man beschwor ihn, er solle besser aufpassen; Ich beschwöre sie auf dem Bahnsteig: Fahr nicht nach Deutschland zurück (Frisch, Montauk 167); jmdn. mit beschwörenden Blicken ansehen; beschwörend die Hände heben. 3. a) durch Magie, Suggestion o. Ä. Macht über jmdn., etw. erlangen: Schlangen b.; einen Geist, einen Verstorbenen b. (erscheinen lassen); Ü er hat [mit seinen Worten] das Unheil erst beschworen (heraufbeschworen, es durch das Nennen hervorgerufen); Bilder, Erinnerungen, Schatten, die Vergangenheit b. (lebendig werden lassen, klar u. deutlich ins Bewusstsein [zurück]rufen); Real Madrid beschwor mit dem ersten Gewinn des UEFA-Pokals seine ruhmreiche Vergangenheit (Hamburger Morgenpost 24. 5. 85, 14); die viel beschworene (häufig, immer wieder angeführte) Wirklichkeit kultureller Öffentlichkeit sei blanke Einbildung und ohne Widerhall (Woche 14. 11.97, 42); b) ↑bannen (2) : einen bösen Geist, den Teufel, Dämonen [mit Zauberformeln] b.
Universal-Lexikon. 2012.